Strahlenschutzgesetz Genehmigung nach §25
Unser Unternehmen verfügt über eine Genehmigung nach §25 der StrlSchG.
Unser Mitarbeiter verfügen über die entsprechenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach §12b AtG in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV).
Hiermit können wir Ihnen unsere Leistungen auch in Ihren kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen mit ionisierender Strahlung anbieten.
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist unser höchstes Gut. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens und somit eine unverzichtbare Säule für den wirtschaftlichen Erfolg. Daher sind der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die Unfallverhütung und die Anlagensicherheit ein grundlegendes Ziel unseres Unternehmens.
Die Arbeitsorganisation der UN (ILO) hatte die Leitlinien des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheit 2001 veröffentlicht. Die Berufsgenossenschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der freiwilligen Umsetzung dieser Sicherheitsleitlinien und deren Einbindung in die Unternehmensziele und gibt den Betrieben damit die Möglichkeit, diese regelmäßig überprüfen und zertifizieren zu lassen.
Mit Einführung des international anerkannten Arbeitsschutzmanagementsystems „ILO-OSH2001“ wurden die grundlegenden Arbeitsschutzrichtlinien systematisch im Unternehmen verankert und fest in den Arbeitsablauf der Mitarbeiter integriert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem (ASMS) wurde am 16. September 2010 erfolgreich zertifiziert.
Wir streben eine ständige Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeiter an, sowie deren aktive Mitwirkung um ein konstant hohes Niveau zu halten, das internationalem Standard entspricht.